Finanzen und Recht

Der Selbstkostenanteil für Paare mit IVF-Fondsunterstützung beträgt:

IVF Behandlung
Frauen <35 Jahre € 1.047,91

Frauen 35-40 Jahre € 1.118,36

ICSI Behandlung
Frauen <35 Jahre € 1.160,20
Frauen 35-40 Jahre € 1.230,65

Detaillierte Informationen zum IVF-Fonds können Sie auf der Homepage des
Gesundheitsministeriums downloaden.


Informationsbroschüre: Wir möchten ein Baby (pdf)

 

 

Der IVF-Fonds wurde in Österreich 1999 per Gesetz eingerichtet und regelt die Rahmenbedingung der Kostenunterstützung durch die Krankenversicherungen und den Bund. Das erste Gesetz dazu wurde im August 1999 veröffentlicht.


https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblPdf/1999_180_1/1999_180_1.pdf

Quelle: Rechtsinformationssystem des Bundes www.ris.bka.gv.at

Das IVF-Fondsgesetz wurde in mehreren kleine Anpassungen und zwei größeren Novellen 2004, 2010 den Entwicklungen angepasst.



Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG)

In Österreich wurde die medizinisch unterstütze Fortpflanzung im Vergleich zu anderen Ländern relativ früh, nämlich bereits 1992 mit dem 275. Bundesgesetz im Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) geregelt.

 https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblPdf/1992_275_0/1992_275_0.pdf

Quelle: Rechtsinformationssystem des Bundes www.ris.bka.gv.at


Das FMedG definiert die Begriffe unter welchen Umständen eine künstliche Befruchtung erlaubt ist.



Eine bedeutende Novelle erfolgte 2015 mit dem 

Fortpflanzungsmedizinrechts-Änderungsgesetz 2015 (FMedRÄG 2015)

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2015_I_35/BGBLA_2015_I_35.pdfsig

Quelle: Rechtsinformationssystem des Bundes www.ris.bka.gv.at


Darin wurden als wesentliche Punkte die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Eizellspende, die Präimplantationsdiagnostik, die heterologe IVF und die Kinderwunschbehandlung von Paaren in gleichgeschlechtlicher Partnerschaft festgelegt.



Gewebesicherheitsgesetz GSG und Gewebeentnahmeeinrichtungsverordnung - GEEVO


Das Gewebesicherheitsgesetz GSG und die Gewebeentnahmeeinrichtungsverordnung - GEEVO aus dem Jahr 2008 basieren auf einer EU-Direktive, die einen europaweit einheitlichen Sicherheitsstandard in allen menschliche Zellen oder Gewebe verarbeitenden Labors und Zell-Gewebebanken sichern soll. In Österreich wird die Eihaltung regelmäßig, längstens alle 2 Jahre durch die AGES mit einer gründlichen Inspektion überprüft.


https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2008_I_49/BGBLA_2008_I_49.pdfsig

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2008_II_190/BGBLA_2008_II_190.pdfsig

Quelle: Rechtsinformationssystem des Bundes www.ris.bka.gv.at